Zuchtprüfungen
Zu den Zuchtprüfungen werden Hunde zugelassen, die nach dem 30. September 2023 gewölft sind. Alle Hunde müssen eine vom JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und eine gültige Tollwutimpfung haben. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Mitgliedsverein des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind. Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss eingegangen sein (Kopie des Überweisungsbeleges beifügen).
Das Nenngeld ist für Mitglieder und Nichtmitglieder getrennt aufgeführt (wenn zwei Beträge angegeben sind) und gilt als Reuegeld. In der Regel haben Mitglieder bei der Zulassung zur Prüfung Vorrang. Die Nennung hat auf Formblatt 1 zu erfolgen. Bitte die Online Nennung benutzen. Dann bitte ausdrucken und unterschreiben.
Mit dieser Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse an die jeweilige Anmeldeadresse zu senden. Das Nenngeld überweisen sie bitte auf das Konto der:
VB Tecklenburger Land: IBAN: DE 26 4036 1906 0444 4792 00 BIC: GENO DE M1IB B
aktueller HINWEIS: Änderung der Prüfungsgebühren!
Die Höhe des Nenngeldes hat sich geändert. Das unten angegebene Nenngeld gilt ab sofort.
Wasserübungstag 2025
Herbstzuchtprüfungen 2025
Verbands-Gebrauchsprüfungen 2025
Datum |
Art |
Ort |
Anmeldung |
aufgrund der stattfindenen Lössuche 2025 der LG OS findet keine separate VGP statt. |
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Formblätter des JGHV ( Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung )
Für die Anmeldung den Button Zur Online Nennung drücken: |