Zuchtprüfungen
Zu den Zuchtprüfungen werden Hunde zugelassen, die nach dem 30. September 2021 gewölft sind. Alle Hunde müssen eine vom JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und nachweislich gegen Tollwut geimpft sein (mindestens 3 Wochen, aber nicht länger als 1 Jahr vor dem Prüfungstermin). Eine längere Gültigkeit muss durch Eintrag im Impfausweis bzw. EU-Heimtierpass nachgewiesen werden. Der Eigentümer des zu meldenden Hundes muss einem Mitgliedsverein des JGHV angehören, sein Führer muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind. Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss eingegangen sein (Kopie des Überweisungsbeleges beifügen).
Das Nenngeld ist für Mitglieder und Nichtmitglieder getrennt aufgeführt (wenn zwei Beträge angegeben sind) und gilt als Reuegeld. In der Regel haben Mitglieder bei der Zulassung zur Prüfung Vorrang. Wenn die Anzahl der Hunde begrenzt ist, wird dieses in der Spalte „Hunde“ vermerkt. Die Nennung hat auf Formblatt 1 (mit Schreibmaschine oder am PC ausgefüllt!) zu erfolgen. Bitte die Online Nennung benutzen. Dann bitte ausdrucken und unterschreiben.
Mit dieser Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse an die jeweilige Anmeldeadresse zu senden. Das Nenngeld überweisen sie bitte auf das Konto der:
VB Tecklenburger Land: IBAN: DE 26 4036 1906 0444 4792 00 BIC: GENO DE M1IB B
Wasserübungstag 2023
Herbstzuchtprüfungen 2023
Datum |
Art |
Ort |
Anmeldung |
09.09.2023 |
HZP um Bersenbrück Nennschluss : 26.08.2023 Nenngeld Mitglieder : 95€ Nenngeld Nichtmitglieder : 115€ |
Peter Wessling |
Heiko Jürgens |
Verbands-Gebrauchsprüfungen 2023
Formblätter des JGHV ( Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung )
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